VERANTWORTUNG

  1. Klientenschutz
    Die Direktsuche verpflichtet uns gegenüber unseren Klienten. Das Unternehmen eines Klienten ist für uns nicht Quelle möglicher Kandidaten. Einen Klienten definieren wir als eine Organisation, mit der wir aktuelle Geschäftsbeziehungen pflegen oder für die wir in den vergangenen zwei Jahren gearbeitet haben. Die Organisation kann eine Einzelgesellschaft sein, eine Sparte, in der sich eine Reihe von Einzelgesellschaften vereinen, oder eine Gruppe, die mehrere Sparten hat. Der Klientenschutz umfasst den gesamten Einflussbereich des jeweiligen Auftraggebers.

  2. Beachtung der Kandidateninteressen
    Wir sehen uns als Glied zwischen unseren Klienten und dem einzelnen Kandidaten. Ihm gegenüber repräsentieren wir unseren Klienten. Deshalb halten wir ihn über den Stand der Dinge informiert durch Eingangsbestätigungen, Zwischenbescheide und angemessene Absagen. Wir treffen präzise Terminabsprachen und respektieren im Interview die Persönlichkeit des Kandidaten. Referenzen holen wir nur mit seinem Einverständnis bei vorher bestimmten Personen ein. Schließlich sorgen wir für korrekte Abrechnung von Vorstellungsspesen. Wir achten stets darauf, dass sich die beruflichen und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Kandidaten oder sonstige nachhaltige Vorteile in seiner möglichen künftigen Position zumindest längerfristig verwirklichen lassen. Unterlagen von Bewerbern versenden wir nur bei bestehenden Geschäftsverbindungen und nur mit dem Einverständnis des Kandidaten an unsere Klienten. Wir versenden sie nicht zu akquisitorischen Zwecken an potentielle Kunden, auch nicht mit gelöschtem Namen.