GRUNDSÄTZE

Die Frhr.v.Gleichen Personalberater GmbH als Gründungsmitglied der Partner der Beratungsgruppe EUROPEAN EXECUTIVE SEARCH PARTNERS (EESP) sind seit vielen Jahren im Markt verankert. Vielfältige nationale Kooperationen und die europaweite und internationale Vernetzung sind das Ergebnis einer Marktstellung, die wir durch vertrauensbildende und auf Dauer ausgerichtete Arbeit für unsere Klienten bis heute erworben haben.

Dieser Erfolg beruht auf festen Grundsätzen, von denen wir uns seit Bestehen leiten lassen und die wir im Folgenden niedergelegt haben. Jeder kann uns an ihnen messen.

  1. Exklusives Auftragsverhältnis
    Wir handeln aufgrund eines jeweils formell erteilten Auftrages unserer Klienten, den diese nicht zugleich anderweitig vergeben haben.

  2. Persönliche Verantwortung des Beraters
    Darunter verstehen wir die Personengleichheit bei Auftragsakquisition und Auftragsabwicklung. Der Klient kennt den verantwortlichen Berater.

  3. "Briefing-Papier" als Arbeitsgrundlage
    Wichtige Grundlage unserer Arbeit ist ein offenes, klar strukturiertes Gespräch über alle Fragen im Zusammenhang mit der zu besetzenden Position. Dabei werden nicht nur die Aufgaben und andere sachliche und fachliche Themen behandelt, sondern vor allem auch das soziale Umfeld der Position und das sich aus allem ergebende Persönlichkeitsprofil. Der Gesprächsinhalt wird dokumentiert und mit dem Klienten abgestimmt.

  4. Faire Konditionen
    Grundsätzlich Festhonorar
    Die Vertragsgestaltung einer festen Mandatierung nach Festhonorarbasis, progressiv nach Projektfortschritt, bestätigt sich immer noch als erfolgreiche Entscheidung bei schwierig zu besetzenden Positionen sowie der oberen Führungsebene.
    Ein Suchauftrag der Top-Führungsebene oder eine äußerst vertrauliche Suche im „verdeckten Arbeitsmarkt“ (ohne öffentliche Ausschreibung) ist nur durch einen exklusiven Alleinauftrag an den Head Hunter erfüllbar.

    Der Erfolg einer Personalsuche wird von vielen Faktoren beeinflusst, die im Unternehmen des Klienten, im Markt, in der Position und natürlich in unserer Arbeit liegen können. Daher halten wir es für richtig, dass wir das Erfolgsrisiko mit unseren Klienten teilen. So gliedert sich das Honorar grundsätzlich in drei Raten. Jede der Raten ist durch eine für den Klienten erkennbare Leistung gegründet. Die letzte Rate orientiert sich an unserem Erfolg.
    • Anfangsrate (bei Auftrag)
    • Präsentationsrate
    • Abschlussrate
  5. Variabler Erfolgsauftrag
    Die Vertragsgestaltung eines variablen Provisionsmodelles kann beider Seiten in Erwägung gezogen werden, nichtsdestotrotz sollte auch dieser Variante ein Vertrag unterlegt sein, damit beide Parteien Missverständnissen entgegenwirken. Die Fälligkeit/en eines erfolgsabhängigen Auftrages sollen schriftlich festgehalten werden, Doppelansprüche (die Gefahr, wenn die Exklusivität nicht gegeben ist) von Personalberatungen sollen bestmöglich ausgeschlossen werden, da damit ein Imageverlust des Personalberaters sowie des Unternehmens einhergeht.

  6. Gesichertes Know-how durch nationale und internationale Kooperationen
    Die Verschiedenheit der Bedürfnisse und Sachfragen, die wir bei unserer eigenen Tätigkeit mit Klienten diskutieren, ließ uns frühzeitig die Notwendigkeit erkennen, auf breiterem Feld kompetente Beratung zur Verfügung zu stellen, und zwar fachlich wie geografisch. Wir haben hierfür auf nationaler sowie auf internationaler Ebene den Weg der Kooperation mit Partnern gewählt, die wir seit mehreren Jahren kennen und für deren Seriosität und Qualität wir einstehen. In den Mitgliedsländern bestehen darüber hinaus enge Kooperationen, u.a. auf den Gebieten:
    • Outplacement
    • Training/Coaching
    • MBI/MBO (insbesondere Unternehmensnachfolge)

Aufgrund unserer gemeinsamen Überzeugung besteht die Beratungsgruppe EESP ausschließlich aus inhabergeführten Unternehmen. So ist es uns möglich, unsere Beratungstätigkeit auf gleichhohem Qualitätstand anzubieten.